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 Impressum 

Impressum

“FIRE“ – die digitale Finanzberatung e.U.


Reinprechtsdorfer Straße 51/7

1050 Wien, Österreich

Geschäftsführer: Hratsch Ohanjan

UID-Nr: ATU76268147
FN: 544991 h
FB-Gericht: HG Wien

Tel: +43 676 518 2109

E-Mail: office@fire-finanzberatung.com

Website: www.fire-finanzberatung.com

Mitglied der WKO, WK Wien

Berufsrecht

 

Gewerbeordnung, Wertpapieraufsichtsrecht, VersVG, VVG, KSCHG
Siehe: www.ris.bka.gv.at

Magistrat der Stadt Wien
Gerichtsstandort: Wien

Gewerbliche Vermögensberatung mit den Berechtigungen nach § 1 Z 44 WAG 2018 als vertraglich gebundener Vermittler und Vermittlung von Versicherungen in der Form Versicherungsagent sowie die Tätigkeit als ungebundener Kreditvermittler.

Die FinanzAdmin Wertpapierdienstleistungen GmbH, 1140 Wien, Mauerbachstraße 4/3 ist gemäß WAG 2018 konzessionierter Partner der “FIRE“ – die digitale Finanzberatung e.U. im Rahmen der Beratung über und Vermittlung von Finanzinstrumenten. In diesem Tätigkeitsbereich agiert die “FIRE“ – die digitale Finanzberatung e.U. als ein Erfüllungsgehilfe der FinanzAdmin gemäß § 1313a ABGB und ist im Namen und auf Rechnung der FinanzAdmin tätig.

“FIRE“ – die digitale Finanzberatung e.U. hat im Bereich der Versicherungsvermittlung ein aufrechtes Agenturverhältnis zu folgenden Gesellschaften: Allianz Versicherung (alle Sparten außer Lebensversicherung), ARAG, Donau, Ergo, HDI Sach, Helvetia, Interrisk und Zürich.

GISA 30309425 und 29220816 – www.gisa.gv.at.

ESG-Erklärung

 

Die Europäische Union hat für ihre Mitgliedsstaaten zum Thema Nachhaltigkeit u.a. die sogenannte Offenlegungsverordnung und die Taxanomieverordnung erlassen, die auch uns als Vermögensberatung treffen. Darin werden unter dem Kürzel „ESG“ drei zentrale Verantwortungsbereiche genannt: Umweltschutz, soziale Nachhaltigkeit und nachhaltige Unternehmensführung. Wir nehmen das Thema Nachhaltigkeit sehr ernst und werde diese ab 02.08.2022 rechtlichen Verpflichtungen in enger Zusammenarbeit mit unserem Haftungsdach FinanzAdmin Wertpapierdienstleistungen GmbH erfüllen.

 

Im Beratungsprozess werden wir im Zuge jeder Beratung und/oder Vermittlung erheben, ob bei den Finanzinstrumenten Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden sollen oder auch nicht. Wenn die Berücksichtigung nachhaltiger Finanzinstrumente gewünscht wird, so stehen eine Vielzahl von Finanzinstrumenten mit unterschiedlicher Ausrichtung zur Verfügung.

 

Diese, die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigenden Finanzinstrumente werden in 3 Kategorien unterteilt:

 

Kategorie A: die in ökologisch nachhaltige Finanzinstrumente investieren (gemäß Taxonomieverordnung).

Das bedeutet, dass die wirtschaftliche Tätigkeit ein solches Finanzinstrument zumindest einem Umweltziel dient und einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leistet, die wirtschaftliche Tätigkeit nicht gleichzeitig zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer Umweltziele führt, die wirtschaftliche Tätigkeit unter Einhaltung des festgelegten Mindestschutzes ausgeübt wird (betrifft Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Leitsätze in der Unternehmensführung etc.), sowie dabei die entsprechenden technischen Vorgaben, die an Kennzahlen gemessen werden, eingehalten werden (z. B. Schwellenwerte für Emissionen oder CO2-Fußabdruck).

 

Darüber hinaus nennt die Taxonomieverordnung 6 Umweltziele, nämlich

  • den Klimaschutz

  • die Anpassung an den Klimawandel

  • die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

  • den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

  • die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

  • den Schutz und die Wiederherstellung der Artenvielfalt (Biodiversität) und der Ökosysteme

 

Kategorie B: die in ökologisch nachhaltige Finanzinstrumente investieren (gemäß Offenlegungsverordnung).

 

Innerhalb der Kategorie B, also bei Finanzinstrumenten gemäß Offenlegungsverordnung ist zu unterscheiden in Produkte gemäß

  • Art 8 (auch „hellgrün“ genannt) und

  • Art 9 (auch „dunkelgrün“ genannt).

 

Bei Produkten gemäß Art 8 werden diese ökologischen und sozialen Kriterien berücksichtigt und bei Art 9 wird in Firmen investiert, die explizit diese Nachhaltigkeitsziele verfolgen. Diese Nachhaltigkeitsaspekte können bei einem einzelnen Finanzinstrument aber auch bezogen auf das gesamte Portfolio berücksichtigt werden. Hierzu ist aber zu bedenken, dass kein Finanzinstrument zu 100% den Erfordernissen der Art 8 oder Art 9 entsprechen, sondern nur zu einem gewissen Mindestprozentsatz.

 

Kategorie C: die in ökologisch nachhaltige Finanzinstrumente investieren, die nicht den Kategorien A und B entsprechen, die aber verschiedene nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen.

 

Da wir bei den Kennzeichnungen ausschließlich auf die Angaben der Produkthersteller und externer Softwarelieferanten angewiesen sind, ist es uns selbst nicht möglich, diese Angaben aufgrund eigener Recherchen zu überprüfen. 

 

Diese Nachhaltigkeitsaspekte können bei einzelnen Finanzinstrumenten aber auch bezogen auf das gesamte Portfolio berücksichtigt werden. Es ist daher möglich bei einem einzelnen Finanzinstrument in den Kat. A und B zum Beispiel jeweils einen prozentuellen Mindestanteil zu wünschen, bei einer Berücksichtigung des Gesamtportfolios wird jedoch nur eine geringere prozentuelle Gewichtung möglich sein. Bei den Finanzinstrumenten gemäß der Kat. C erfolgt eine Berücksichtigung nicht in prozentuellen Mindestwerten, sondern nur, ob ein Finanzinstrument diese Ziele berücksichtigt oder nicht.

 

Wenn du uns keine Nachhaltigkeitspräferenzen nennst, stufen wir dich als „nachhaltigkeitsneutral” ein. Das heißt, dass wir in die Eignungsbeurteilung bzw. in die Auswahl jener Finanzinstrumente, die wir dir gegebenenfalls empfehlen, deine sonstigen Anlagepräferenzen (z. B. Risikotoleranz, Erfahrungen und Kenntnisse, Vermögensverhältnisse) einbeziehen. Die Nachhaltigkeit ist dann allerdings kein Auswahl- bzw. Ausschlusskriterium.

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